Inno-Real – Hauke Laging

Konzepte für Produkt- und Dienstleistungsinnovationen

für Start-ups, etablierte Unternehmen und Investoren

Handhabung von Geschäftsgeheimnissen

Geschäftskonzepte können in Deutschland nicht geschützt werden (über Patente o.Ä.) – und das ist auch gut so. Wenn man an jemanden mit einem solchen Konzept herantritt, geht das also sinnvollerweise nur, wenn man vorher Vertraulichkeit vereinbart hat.

das Nachweisproblem

Diese Vertraulichkeit erfasst aber nur solche Informationen, die der anderen Seite nicht schon vorher bekannt waren. Daraus ergibt sich ein schwerwiegendes Nachweisproblem. Wie soll man nachweisen, dass man etwas schon wusste? Unterlagen dazu können auch später erstellt worden sein. Umgekehrt ist es möglich, dass eine Idee schon vorhanden, aber nur stichwortartig formuliert war. Das sollte ausreichen, um sie (zumindest den Kern) nicht unter den Verwertungsausschluss fallen zu lassen, aber besonders glaubwürdig ist so ein Zweizeiler natürlich nicht.

Lösungsmöglichkeiten

Es bieten sich zwei Lösungsansätze an:

  1. Zeitstempel mit digitalen Signaturen

    Man kann seine Dokumente mit Zeitstempeln versehen, die nicht fälschbar sind. Dies ist so, weil die Zeitstempel von einer vertrauenswürdigen dritten Instanz mit einer (qualifizierten) digitalen Unterschrift versehen werden. Dies setzt aber einen Zugriff auf einen entsprechenden Dokumentenserver/Zeitstempelserver voraus.

  2. Austausch von Hashes

    Man kann der anderen Seite auch im voraus eine Liste spezieller Kennungen zukommen lassen, die die zugehörigen Dokumente eindeutig identifizieren – ohne gleichzeitig etwas über ihren Inhalt zu verraten. Den Erhalt (und Inhalt) dieser Liste sollte man sich natürlich bestätigen lassen.

    Der Wert eines Hashs liegt darin, dass es nach menschlichem Ermessen bisher nicht möglich ist, zu einem gegebenen Hash ein passendes Dokument zu erzeugen (ganz zu schweigen von einem geeigneten Inhalts). Wenn jemand zu einem gegebenen Zeitpunkt einen Hash erzeugen konnte, dann hatte er auch das Dokument dazu – das genau eine praktisch mögliche.

Wir bieten auf dieser Seite eine Liste mit Hashwerten für unsere Dokumente. Die Zahl ist recht groß, weil alle Versionen eines Dokuments in der Liste enthalten sind. Das Dokument selber hat natürlich auch einen Hash, damit man sich nur auf etwas Übersichtliches einigen muss. Es handelt sich jeweils um MD5-Hashes. Dies ist eine sehr weit verbreitete Hashfunktion, so dass es für jedes Computersystem entsprechende Software geben sollte. Unter Linux gibt es das Programm md5sum.

  1. die aktuelle Hash-Liste (Textdatei)

  2. der Hash der Liste

Um im Streitfall nicht unnötig viel offenlegen zu müssen (man muss die fragliche Datei der Gegenseite komplett zugänglich machen, damit diese sich von der Korrektheit des Hashes überzeugen kann), bietet es sich an, Zusammenfassungen der jeweiligen Unterlagen gesondert zu hashen und in die Liste aufzunehmen. Auf gar keinen Fall darf man alte Versionen der Unterlagen Überschreiben, weil man mit neueren nichts nachweisen kann.

weitere Anwendungen

Für forschende Unternehmen ist es sinnvoll, ihre Unterlagen vor einer Patentanmeldung regelmäßig von einer neutralen Instanz in dieser Weise bestätigen zu lassen, um so vor Patentansprüchen anderer wenigstens teilweise geschützt zu sein.

Risiken und Vorbehalte

Bedauerlicherweise trifft man in vielen, vor allem größeren Unternehmen immer noch auf Bedenkenträger. In großen Unternehmen wird dann gerne angeführt, dass man ja so und so viele zehntausend Mitarbeiter habe, da könne man doch gar nicht wissen, woran jeder von denen schon mal gedacht habe. Eine aus vielen Gründen unsinnige Einstellung:

  1. Gerade in einem großen Unternehmen gibt es typischerweise ein organisatorisches und technisches Wissensmanagement. Was kann der andere dafür, dass das Unternehmen seine Hausaufgaben nicht macht?

  2. Nach diesem Argument könnte das Unternehmen kaum je mit irgendwem eine Kooperation eingehen.

  3. Nicht schriftlich verfasstes Wissen (das nicht eine ganze Gruppe von Mitarbeitern hat) steht dem Unternehmen gar nicht im üblichen Sinne zur Verfügung. Der Mitarbeiter kann das Unternehmen verlassen, die Idee vergessen...

  4. Wenn das Unternehmen nicht weiß, ob es etwas (Konkretes) weiß, dann wird es in aller Regel auch gar nicht erfahren, dass es das schon wusste.

  5. Wenn das Unternehmen eine externe Idee umsetzen will, die intern zwar existierte, aber untergegangen ist, dann ist von einem persönlichen oder organisationalen Versagen auszugehen. Allein die Tatsache, dass dieses Vorhaben nun doch angeschoben wird, hat für sich schon einen wirtschaftlichen Wert – auch wenn der eher einer Beratungsleistung als einem Verwertungsausschluss entspricht.

  6. In aller Regel wird der Anbieter mit seinem Konzept dann an kleinere Unternehmen (oder Wettbewerber ) herantreten, die sich diese strukturelle Unfähigkeit nicht genehmigen. So ein Unternehmen bekommt also nur solche Angebote, die "alle anderen" abgelehnt haben, den globalen Ausschuss.

Noch schlimmer als in Großunternehmen ist dieses Phänomen im Handel ausgeprägt. Dort gibt es nicht einmal Argumente, sondern als einzigen Grund die eigene Unerfahrenheit auf diesem Gebiet.

Links

  1. Wikipedia-Artikel zu Hashfunktionen

  2. private Informationsseite zu Kryptografie (digitalen Signaturen)

  3. privates Angebot zur kostenlosen Registrierung von Hashwerten und Zeitstempeln